Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2020


Präambel

Die folgenden Geschäftsbedingungen stellen nach Anerkennung durch den Auftraggeber einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Auftraggeber und Best Time DJ-Team , Andreas Schuch, Mühlfeldweg 10, 85748 Garching (nachfolgend AS genannt) dar.


Inhalt

§1 Geltungsbereich

§2 Angebot und Vertragsschluss

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

§4 Lieferung und Leistung

§5 Pflichten des Auftraggebers

§6 Rücktritt/Widerspruch

§7 Schadenersatz

§8 Haftung des Auftraggebers

§9 Vermietung

§10 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

§11 KünftigeÄnderungen der AGB.

§12 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen



§1 Geltungsbereich

(1)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen AS und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt), die Sachleistungen und Dienstleistungen von AS in Anspruch nehmen.

(2)

Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden (vorbehaltlich §11).

(3)

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Es sei denn, AS stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zu.


§2 Angebot und Vertragsschluss

(1)

Alle Angebote von AS sind freibleibend und unverbindlich. Mit Unterschrift unter einen dem Auftraggeber zugesendeten Dienstleistungsvertrag, schließt der Auftraggeber einen rechtsverbindlichen Vertag mit AS. Die Bestellung des Auftraggebers ist für diesen bindend, für AS jedoch erst nach Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber. Dieser Auftragsbestätigung kann der Auftraggeber binnen 5 Tagen nach Eingang widersprechen.

(2)

Abbildungen, Maße, Gewichte, Zeiten oder sonstige Leistungsdaten, werden nur dann als verbindlich angesehen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(3)

Mitarbeiter, auch freiberufliche Mitarbeiter von AS, sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung hinausgehen. Eine Ausnahme bildet die vom Auftraggeber gewünschte Spielzeitverlängerung vor Ort.


§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)

Alle Einzelpreise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Summe separat ausgewiesen.

(2)

Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die im Dienstleistungsvertrag von AS genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(3)

Die Vergütung erfolgt nach Spielende der Veranstaltung oder nach Vermietung von Technik (zum vereinbarten Rückgabetermin) per Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist AS berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Zahlung bei Rechnungsstellung hat ausschließlich auf das von AS genannte Konto zu erfolgen.

(4)

Die Zahlung oder die Höhe der Zahlung des Rechnungsbetrages ist nicht abhängig vom Erfolg der Darbietung beim Publikum.

(5)

Eine Skontovereinbarung erfolgt nicht.


§4 Lieferung und Leistung

(1)

Der Auftraggeber beauftragt AS mit der Bereitstellung einer mobilen Diskothek und dem Abspielen von Musiktiteln durch einen Discjockey. Es gelten die im Dienstleistungsvertrag beschriebenen inhaltlichen Details. Die atmosphärische Gestaltung durch Veranstaltungstechnik, wird durch die im gemieteten Paket enthaltene Technik bestimmt.

(2)

Spielbeginn und Spielende werden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich festgelegt. Eine stundenweise Verlängerung der Spielzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart werden. Sollte der Auftraggeber vor dem gebuchten Spielende die Bereitstellung der musikalischen Darbietung beenden, fällt der Rechnungsbetrag laut gebuchtem Spielende an.

(3)

Vor Veranstaltungsbeginn kann die musikalische Stilrichtung durch den Auftraggeber per schriftlichem oder elektronischen Formular („Musikauswahl“) festgelegt werden. Individuelle Wunschtitel werden ausschließlich im Umfang der am Veranstaltungstag verfügbaren Musikbibliothek bereitgestellt.

(4)

Sollte das persönliche Kennenlernen des Discjockeys vor der Veranstaltung erwünscht sein, wird dieses in Rechnung gestellt. Das Kennenlernen stellt eine Zusatzbestellung dar, an welche AS nur gebunden ist, sofern ein Termin für den entsprechenden Discjockey zeitlich realisierbar ist.

(5)

AS ist berechtigt, die Leistungserbringung auf Subunternehmer zu übertragen (Discjockeys in freiberuflicher Zusammenarbeit).

(6)

Die Leistungserbringung erfolgt ab Lager München auf Kosten des Auftraggebers. Die Berechnung des Anfahrtsweges erfolgt ab München Marienplatz. Es wird die einmalige Entfernung zum Veranstaltungsort, auf kürzestem Weg laut GoogleMaps zugrunde gelegt. Dies gilt sowohl für die Hauptleistung, als auch für sämtliche Nebenleistungen.

(7)

Der Aufbau und Abtransport findet, soweit nichts anders vereinbart, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für weitere Anfahrten laut (6) berechnet. Es kann zu Abweichungen der zugesagten Auf- und Abbauzeiten kommen. In diesem Fall wird AS den Auftraggeber rechtzeitig darüber in Kenntnis setzen.

(8)

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die AS die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Vorlieferanten von AS eintreten, hat AS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören beispielsweise auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Schlechtwetter und behördliche Anordnungen. Sie berechtigen AS die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.

(9)

Die Veranstaltung wird nach bestem Wissen und Gewissen den Vereinbarungen entsprechend durchgeführt. Sofern kein Verhinderungsgrund durch höhere Gewalt oder laut (8) Liefer- und Leistungsverzögerungen vorliegt, gewährleistet AS einen pünktlichen Beginn der Veranstaltung.


§5 Pflichten des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Spielfläche mindestens zwei Stunden vor Spielbeginn und eine Stunde nach Spielende möglich ist.

(2)

Zur Ausführung seiner technischen Leistungen benötigt AS eine geeignete ebene und erschütterungsfreie Stellfläche und zwei technisch einwandfreie Stromanschlüsse (Spannung 230 Volt; Absicherung jeweils 16 Ampere). Sollten die Stromanschlüsse nicht den üblichen Sicherheitsanforderungen nach VDE100 genügen, behält sich AS vor, die Veranstaltung bei voller Forderung der Gage aus Sicherheitsgründen nicht durchzuführen bzw. abzubrechen. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Auftraggeber einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung zur Verfügung.

(3)

AS ist nicht für das Erreichen wirtschaftlicher oder werblicher Ziele, noch eines Stimmungslevels verantwortlich, als auch nicht der Umsetzung musikalisch-geschmacklicher Vorstellungen des Auftraggebers verpflichtet und damit von jeglicher Haftung diesbezüglich befreit. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers an AS entsteht mit der ordnungsgemäßen technisch-organisatorischen Durchführung der Veranstaltung, sie ist durch künstlerische Aspekte nicht anfechtbar.

(4)

Eventuelle Gema-Gebühren hat der Auftraggeber zu tragen. Die Veranstaltungsanmeldung für Veranstaltungen, welche der Öffentlichkeit zugänglich sind übernimmt der Auftraggeber. Bei privaten, nichtöffentlichen Veranstaltungen, ist keine Anmeldung erforderlich.


§6 Rücktritt/Widerspruch
(1)
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens Auftraggeber kann nur schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs oder des Eingangs einer elektronischen Nachricht bei AS gültig. Bei Rücktritt vom Auftrag durch den Auftraggeber ist eine abgestufte Entschädigung zu zahlen, je nach Zeitpunkt des Rücktritts zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung.

Nach einer Buchung haben Sie bis 60 Tage vor Beginn der Feier die Möglichkeit, kostenfrei zurückzutreten. Danach ergeben sich folgende Stornogebühren:

• 60 bis 31 Tage vor Leistungserbringung = 20 % der Gesamtvergütung;
• 30 bis 15 Tage vor Leistungserbringung = 40 % der Gesamtvergütung;
• 14 bis 4 Tage vor Leistungserbringung = 60 % der Gesamtvergütung;
• 3 bis 2 Tage vor Leistungserbringung = 80 % der Gesamtvergütung;
• am Tag der Leistungserbringung = 100 % der Gesamtvergütung.


(2)

Sollte der Aufbau für AS durch Gründe, die vom Auftraggeber verursacht wurden wesentlich erschwert werden oder unmöglich sein, hat AS das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist, Brandschutzbestimmungen den Aufbau oder Betrieb unmöglich machen, die An- und Abfahrt mit Verlademöglichkeit an den Veranstaltungsort nicht vorhanden ist, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustands des Veranstaltungsortes nicht gegeben ist oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regen- und Windschutz vorhanden ist.

Bei aufkommenden Unwettern hat der Auftraggeber Open-Air Veranstaltungen nach Absprache mit dem Discjockey abzusagen oder abzubrechen. In diesen Fällen schuldet der Auftraggeber die gesamte Vergütung.

(3)

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, bei Vertragsrücktritt durch AS in Folge technisch fremdverschuldeter Ausfälle, Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, auf Regressforderungen gegen AS zu verzichten.


§7 Schadenersatz

(1)

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen AS, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung durch AS sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2)

Bei Krankheit des gebuchten Discjockeys oder technischen Ausfällen der eingesetzten Technik, erfolgt eine Ersatzleistung seitens AS, wenn zum Zeitpunkt des Ausfalls ein freier Discjockey und/oder technische Ersatzmittel zur Verfügung stehen. AS wird sich nach bestem Gewissen um Ersatz bemühen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten werden von AS übernommen.

(3)

AS haftet nicht für Schäden, die bei Überschreitung der zulässigen Lautstärke oder durch Blendwirkung von Scheinwerfern entstehen. AS übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben und nicht für Schäden, die durch die Koppelung eigener Technik mit Fremdequipment entstehen. Im Regelfall wird AS eigene Technik einsetzen.

(4)

Alle Haftungsbeschränkungen von AS gelten auch gegenüber Dritten.

(5)

Der Auftraggeber verzichtet bei Ausfall der Technik im Ablauf der Veranstaltung auf Schadenersatzansprüche.

AS verpflichtet sich im Fall eines Technikausfalls, den Schaden für den Kunden so gering wie möglich zu halten.

Sollte es zu einem Ausfall kommen der keiner höheren Gewalt unterliegt (also verschuldet ist) und tritt dieser Ausfall in der ersten Hälfte der vereinbarten Veranstaltungsdauer ein (Spielbeginn bis Spielende), wird bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Ab der zweiten Spielhälfte der Gesamtspielzeit wird ein anteiliger Betrag fällig, welcher prozentual der bereits gespielten Spielzeit im Verhältnis zur Gesamtspieldauer entspricht.


§8 Haftung des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass unbefugte Personen vom rückwärtigen DJ-Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für Anlagen von AS ausgeht oder eine Gefahr der Anlagen für diese Personen bzw. Gäste besteht. Insbesondere während der Auf- und Abbauphase haftet der Veranstalter dafür, dass Dritte sich nicht im Gefahrenbereich befinden.

(2)

Der Auftraggeber haftet für das Abhandenkommen von oder Beschädigungen an, durch AS eigesetzte Technik und Fahrzeuge sowie für Gewalt gegen AS und/oder Mitarbeiter von AS, durch ihn, Helfer, das Publikum oder Gäste. Es ist Sache des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass Technikplätze Fahrzeug-Stellplätze und beauftragte Personen hinreichend geschützt sind. Die entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(3)

AS ist für das Erreichen wirtschaftlicher oder werblicher Ziele des Auftraggebers nicht mitverantwortlich und damit von jeglicher Haftung diesbezüglich befreit.


§9 Vermietung

Die folgenden Sonderbestimmungen für Vermietung sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge, als auch Mietangebote zwischen AS und dem Mieter (im Folgenden weiterhin Auftraggeber genannt).

(1)

Die Mietzeit beginnt, soweit nichts anders vereinbart, mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände an den Auftraggeber und endet mit der Rücknahme durch AS oder einen durch AS beauftragten Subunternehmer.

(2)

Die Miete wird nach der aktuellen Preisliste festgelegt. Geltend sind letztendlich die in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen. Ein vereinbarter und/oder auf dem Lieferschein genannter Rückgabetermin eines Leihgerätes ist ein Fixtermin, durch dessen Nichteinhaltung der Auftraggeber in Verzug gerät. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn die Geräte nicht im Einsatz oder nur in Bereitschaft waren.

(3)

Die vermieteten Geräte sind und bleiben im Eigentum von AS. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Mietsachen nur im Rahmen der im Angebot genannten Veranstaltung zu nutzen. Jegliche weitere Nutzungsart und Untervermietung ist zuvor mit AS abzustimmen und nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt. Der Auftraggeber ermöglicht AS die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

(4)

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Vom Auftraggeber zerstörte oder ihm abhanden gekommene Gegenstände sind vom Auftraggeber zum Neuwert zu ersetzen.

(5)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemietete Sachen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und vorhandene Mängel zu rügen, andernfalls gilt die Mietsache als ordnungsgemäß geliefert.

(6)

AS haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Sofern der Transport nicht durch AS selbst erfolgt, wird für Transportschäden keine Haftung übernommen.

(7)

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Die Gebrauchsempfehlungen von AS sind zu befolgen.

(8)

Bei Anmietung von technisch komplizierten Geräten ohne fachkundiges Personal seitens AS, wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen.

(9)

AS behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Auftraggeber weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.

(10)

Eigenmächtige Reparaturversuche an gemieteten Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Instandsetzungskosten in voller Höhe.

(11)

Der Auftraggeber haftet gegenüber AS, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für jegliche von ihm zu vertretende Verschlechterung der Mietsache, die nicht auf Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist.

(12)

Bei der Rückgabe durch den Auftraggeber behält sich AS das Recht vor, die Mietgegenstände innerhalb von fünf Arbeitstagen eingehend auf Schäden zu überprüfen und diese anzuzeigen. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Auftraggebers gereinigt.

(13)

Bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages ist die Miete ab Übergabe der Mietgegenstände, bis Kündigungszeitpunkt zu 100%, zuzüglich einer Entschädigung von 50% auf den Mietpreis der Restlaufzeit, ab Kündigungszeitpunkt bis zu ursprünglich vereinbartem Mietende zu leisten. Bei Kündigung vor Vermietbeginn, ist eine 50%tige Entschädigung auf den gesamten Mietpreis zu zahlen.

(14)

AS kann aus wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis jederzeit lösen. Solche Gründe liegen insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen Bestimmungen des Vertrags verstößt, vereinbarte Teilzahlungen nicht fristgerecht leistet, die Mietgegenstände erheblich nachteilig bzw. schädigend gebraucht oder seine Zahlungen eingestellt hat.

(15)

Dem Auftraggeber obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.


§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1)

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AS und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Geschäfte mit ausländischen Auftraggebern. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist München.

(2)

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von AS Erfüllungsort. Als Geschäftssitz gilt:  Best Time DJ-Team München, Andreas Schuch, Garchinger Str. 10, 85748 Garching, Deutschland.


§11 KünftigeÄnderungen der AGB

(1)

AS ist zur Änderung der AGB sowie der für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen nach Vertragsschluss berechtigt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht, so erlangen die Änderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt Wirksamkeit. Der Auftraggeber wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in einer schriftlichen Mitteilung über die Änderungen gesondert hingewiesen.


§12 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

(1)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt, in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.


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